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Heimordnung

Heimordnung Pfadiheim Schneggenbödeli

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Allgemeines

  • Das Pfadiheim steht der Pfadi Abteilung Alvier, Jugendorganisationen, Schulen und anderen Institutionen für Lager und Kurse offen.
  • Privaten steht das Heim für Festivitäten wie Geburtstage, Familienfeste, Klassenfeste zur Verfügung.
  • Der Vertragspartner muss volljährig sein.


1. Heimübergabe durch den Vermieter

  • Die Heimübergabe bzw. Heimrücknahme erfolgt durch ein Mitglied der Heimbetriebskommission einerseits sowie durch den Mieter persönlich oder einen von ihm bestimmten Vertreter anderseits.
  • Das Heim wird in sauberem und geordnetem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Heim und dessen Umgebung in sauberem Zustand zurückzugeben. Andernfalls wird eine Endreinigungsgebühr erhoben.


2. Sorgfaltspflicht

  • Der Mieter verpflichtet sich, sowohl das Mobiliar wie auch das Heim und dessen Umgebung schonend zu behandeln.
  • Schäden sind bei der Heimrückgabe zu melden und auf dem Übergabeprotokoll aufzuführen.
  • Für Schäden wird der Mieter haftbar gemacht.


3. Betrieb

  • 1 Fahrzeug darf auf dem Grundstück des Pfadiheims parkiert werden (siehe Zufahrtsregelung). Es ist verboten die Parkplätze der umliegenden Liegenschaften zu benutzen. Parkplatzmöglichkeiten siehe Zusatzblatt. Fahrten zum Pfadiheim müssen möglichst eingeschränkt werden!
  • Matratzen und Leintücher dürfen nicht im Freien benutzt werden.
  • Im Pfadiheim besteht ein absolutes Rauchverbot.
  • Alkoholgenuss ist gemäss Jugendschutzgesetz einzuhalten
  • Die Feuerlöscher dürfen nur im Notfall benutzt werden. Ein allfälliger Gebrauch ist bei der Heimabgabe dem Vermieter zu melden. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Mieter.
  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Effekten des Mieters (Diebstahl, Brandschaden, Defekte, etc.).
  • Nachtruhe ausserhalb des Heimes ist ab 22 Uhr, Musikanlagen über 100 Watt Leistung sind im und ums Heim generell verboten.
  • Reklamationen von den Nachbarn werden pro Eingang mit Fr. 250.- Umtriebsentschädigung berechnet.
  • Polizeieinsätze werden pro Einsatz mit Fr. 500.- Umtriebsentschädigung berechnet.


4. Heimabgabe durch den Mieter

  • Alle Böden sind zu wischen und feucht zu reinigen.
  • Toiletten: die Toiletten, Lavabos, Spiegel und Duscharmaturen sind sachgemäss zu reinigen.
  • Schlafräume: Decken und Kissen sind am Fussende zu deponieren werden. Benutzte Kissenanzüge abziehen und im Vorraum deponieren.
  • Küche: Es dürfen keine Lebensmittel zurückgelassen werden. Kühlschrank leeren. Küchenwäsche ist im Vorraum gemäss Abgabe zu deponieren.
  • Abfälle: Die Entsorgung muss durch den Mieter organisiert werden. Grüne Buchsersäcke in AL4-Container rechts vom  Restaurant Schneggen deponieren. (siehe Kroki)
  • Durch den Mieter verursachte Schäden am Haus (insbesondere Beschreiben von Wänden) wird in Rechnung gestellt.
  • Umgebung: Alle Abfälle auf dem Heimgrundstück müssen eingesammelt werden. Die Feuerstelle soll aufgeräumt hinterlassen werden, insbesondere darf kein Feuer mehr brennen. Restholz ist wieder im dafür vorgesehenen Verschlag zu verräumen.


5. Abrechnung

  • Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung mit dem entsprechenden Einzahlungsschein zu begleichen.



Diese Heimordnung tritt sofort in Kraft und ersetzt alle bisherigen Heimordnungen.

 


Buchs, Oktober 2010

Die Heimbetriebskommission