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Allgemeines
- Das Pfadiheim steht der
Pfadi Abteilung Alvier,
Jugendorganisationen, Schulen und anderen Institutionen für
Lager und Kurse offen.
- Privaten steht das Heim für Festivitäten wie
Geburtstage, Familienfeste, Klassenfeste zur Verfügung.
- Der Vertragspartner muss volljährig sein.
1. Heimübergabe durch den Vermieter
- Die Heimübergabe bzw. Heimrücknahme erfolgt durch ein
Mitglied der Heimbetriebskommission einerseits sowie durch den
Mieter persönlich oder einen von ihm bestimmten Vertreter
anderseits.
- Das Heim wird in sauberem und geordnetem Zustand
übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Heim und dessen
Umgebung in sauberem Zustand zurückzugeben. Andernfalls wird
eine Endreinigungsgebühr erhoben.
2. Sorgfaltspflicht
- Der Mieter verpflichtet sich, sowohl das Mobiliar wie
auch das Heim und dessen Umgebung schonend zu behandeln.
- Schäden sind bei der Heimrückgabe zu melden und auf dem
Übergabeprotokoll aufzuführen.
- Für Schäden wird der Mieter haftbar gemacht.
3. Betrieb
- 1 Fahrzeug darf auf dem Grundstück des Pfadiheims
parkiert werden (siehe Zufahrtsregelung). Es ist verboten
die Parkplätze der umliegenden Liegenschaften zu benutzen.
Parkplatzmöglichkeiten siehe Zusatzblatt. Fahrten zum Pfadiheim
müssen möglichst eingeschränkt werden!
- Matratzen und Leintücher dürfen nicht im Freien benutzt
werden.
- Im Pfadiheim besteht ein absolutes Rauchverbot.
- Alkoholgenuss ist gemäss Jugendschutzgesetz einzuhalten
- Die Feuerlöscher dürfen nur im Notfall benutzt werden.
Ein allfälliger Gebrauch ist bei der Heimabgabe dem
Vermieter zu melden. Die daraus entstehenden Kosten trägt
der Mieter.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Effekten des
Mieters (Diebstahl, Brandschaden, Defekte, etc.).
- Nachtruhe ausserhalb des Heimes ist ab 22 Uhr, Musikanlagen über 100 Watt Leistung
sind im und ums Heim generell verboten.
- Reklamationen von den Nachbarn werden pro Eingang mit
Fr. 250.- Umtriebsentschädigung berechnet.
- Polizeieinsätze werden pro Einsatz mit Fr. 500.-
Umtriebsentschädigung berechnet.
4. Heimabgabe durch den Mieter
- Alle Böden sind zu wischen und feucht zu reinigen.
- Toiletten: die Toiletten, Lavabos, Spiegel und
Duscharmaturen sind sachgemäss zu reinigen.
- Schlafräume: Decken und Kissen sind am Fussende zu
deponieren werden. Benutzte Kissenanzüge abziehen und im
Vorraum deponieren.
- Küche: Es dürfen keine Lebensmittel zurückgelassen
werden. Kühlschrank leeren. Küchenwäsche ist im Vorraum
gemäss Abgabe zu deponieren.
- Abfälle: Die Entsorgung muss durch den Mieter
organisiert werden. Grüne Buchsersäcke in AL4-Container
rechts vom
Restaurant Schneggen deponieren. (siehe Kroki)
- Durch den Mieter verursachte Schäden am Haus
(insbesondere Beschreiben von Wänden) wird in Rechnung
gestellt.
- Umgebung: Alle Abfälle auf dem Heimgrundstück müssen
eingesammelt werden. Die Feuerstelle soll aufgeräumt
hinterlassen werden, insbesondere darf kein Feuer mehr
brennen. Restholz ist wieder im dafür vorgesehenen Verschlag
zu verräumen.
5. Abrechnung
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach
Erhalt der Rechnung mit dem entsprechenden Einzahlungsschein
zu begleichen.
Diese Heimordnung tritt sofort in Kraft und ersetzt alle
bisherigen Heimordnungen.
Buchs, Oktober 2010
Die Heimbetriebskommission
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