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Eigentum
Das Schneggenbödeli gehört der
Ortsgemeinde Buchs.
Durch einen Baurechtsvertrag ist der
APV Alvier-Werdenberg Besitzer der
Waldwiese geworden.
Verkehr, Einkauf, Sport,
Sehenswürdigkeiten
Das Schneggenbödeli ist vom
Bahnhof Buchs in ungefähr einer Viertelstunde erreichbar. Buchs SG bietet
alle Einkaufsmöglichkeiten (Ortsplan
Buchs SG). Beliebt sind das
Hallenbad und im Sommer das
Freibad. Leicht zu Fuss erreicht man das
Schloss Werdenberg und das historische Städtchen Werdenberg. Die nahen Berge
bieten eine fast unbeschränkte Zahl an
Wandermöglichkeiten. Das
Rheintal ist als Paradies für Radfahrer und Inlineskater bekannt. Nur einige
Kilometer trennen Buchs vom
Fürstentum Liechtenstein.
Mit dem Postauto gelangt man in kurzer Zeit ins
Obertoggenburg.
Zufahrt
Die Zufahrt zum Schneggenbödeli ist beschränkt. Der Vertrag mit der
Ortsgemeinde Buchs verlangt, dass pro Anlass nur ein Fahrzeug auf das
Schneggenbödeli fährt. Für weitere Fahrzeuge gibt es genügend Gratisparkplätze
auf dem Marktplatz und bei der Mühle Altendorf.
Schutz der Umgebung
Das Schneggenbödeli ist ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Jogger.
Kinder- und Jugendgruppen besuchen es häufig. Dazu kommt die Nutzung durch
Pfadiübungen und -lager. Durch die intensive Nutzung leiden die Wiese und der
umgebende Wald. Den Besuchern wird deshalb eine schonende Behandlung der
natürlichen Umgebung des Heims nahegelegt!
Feuern
Wir bitten im Freien die vorhandene Feuerstelle zu benutzen. Für
Heimmieter steht auch das Aussencheminée des Heims zur Verfügung. Achtung! Bei
Föhnwetter besteht akute Brandgefahr! Es ist dann verboten im Freien Feuer zu
entzünden!
Abfälle
Abfälle von Schneggenbödelibesuchern gehören in den Abfallkübel beim
Bänkli. Mieter des Heims beseitigen ihren Kehricht mittels der
gebührenpflichtigen Säcke, die sie im APV-eigenen Container beim Rest. Schneggen
entsorgen können.
Rauchverbot
Das Pfadiheim dient der Jugend. Als Eigentümer und Nutzer wollen wir
Vorbildfunktion wahrnehmen. Für das Heim gilt daher striktes Rauch- und (das
sollte man nicht erwähnen müssen!) Drogenverbot!
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